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1. Alte Geschichte - S. 34

1879 - Dillenburg : Seel
— 34 — bilde that man auch in den meisten übrigen griechischen Staaten. Nur in Sparta blieb die Königswürde bestehen. Sparta und Athen wurden im Lause der Zeit die mächtigsten Staaten, daher uns denn die Geschichte auch am meisten von ihnen erzählt. 4. Sparta. a. Lykurg als Gesetzgeber. In Folge der Wanderungen und des Zusammenstoßes mit anderen Völkerschaften waren die alten dorischen Sitten verloren gegangen, und die Gesahr, daß der ganze dorische Geist aus dem Volke verschwinden könnte, lag nahe. Dadurch, daß immer zwei Könige (einer ans dem Geschlechte der Enristheniden und einer ans dem Geschlechte der Prokliden) zugleich regierten, war allmählich ein Zustand der Gesetzlosigkeit und Unordnung entstanden, welcher Sparta an den Rand des Untergangs brachte. Dies war die Veranlassung zu 880 der durch Lykurg ns erfolgten neuen Gesetzgebung. Lykurg v- Chr- war ein Sproß des königlichen Stammes; er zeichnete sich aus durch hohe Weisheit, welche er auf feinen vielen Reisen in fremden Ländern durch aufmerksame Beobachtung der Sitten und Einrichtungen erworben und vermehrt hatte. Eine Zeitlang war er als Nachfolger feines kinderlos verstorbenen Bruders König; als jedoch feinem Bruder noch nachträglich ein Sohn geboren wurde, führte er für diesen die Regierung. Um sich dem ihm gemachten Vorwürfe eigennütziger Absichten zu entziehen, verließ er Sparta und hielt sich 10 Jahre in Egypten und Kreta auf, überall Erfahrungen in Bezug auf Staatsverfassung und Verwaltung sammelnd, besonders in Kreta, wo alte dorische Sitten und Einrichtungen untiermischt sich erhalten hatten. Vor seiner Rückkehr befragte er das Erakel zu Delphi wegen der beabsichtigten Gesetzgebung und erhielt die Antwort, daß seine Gesetze für Sparta die besten fein würden. Dadurch ermuthigt, gab er Sparta nicht sowohl eine neue, als vielmehr eine auf die alte dorische Sitte und Eigenthümlichkeit sich gründende Verfassung. b. Staatseinrichtung. Die Staatsgewalt befand sich in den Händen der eigentlichen Spartiaten, der Dorer. Diese hatten keine eigentliche Beschäftigung; sie übten sich in dem Gebrauche der Waffen, führten die Kriege und regierten den Staat. Jede der 9000 Sparliatenfamilien besaß ein eigenes, nntheilbares und nach dem Rechte der Erstgeburt sich vererbendes Gehöft. Die-

2. Alte Geschichte - S. 35

1879 - Dillenburg : Seel
— 35 — jenigett der Besiegten, welche sich der Hoheit der Spartiaten unterworfen hatten, hießen Periöken. Auch diese besaßen Gehöfte, welche aber viel kleiner waren, als die der Spartaner. Den dritten Stand bildeten die Heloten, b. h. diejenigen, welche mit den Waffen Widerstand geleistet hatten. Sie waren keine eigentlichen Sclaven, sondern eine Art Leibeigene, welchen vom Staate ein Grundbesitz zugewiesen wurde, auf dem sie mit Weib und Kind lebten und von welchen sie Pacht zahlten. Sie trugen das auf ihnen lastende Joch nur ungern, und gar manchmal machten sie ihrem Widerwillen durch Ausstäude Luft. Solche Helotenaufstände waren von den Spartiaten sehr gefürchtet, weshalb die Heloten strenge beaufsichtigt wurden. Aus den Spartiaten wurde der Rath der Alten gewählt; dieser bestand aus 28 Männern, die das 60. Lebensjahr überschritten hatten; sie übten die Gerichtsbarkeit, jedoch ohne Verantwortung, aus. Den Vorsitz führten die beiden Könige, welche ihre Würde der Geburt verdankten, im Kriege unumschränkte Befehlshaber waren, im Frieden dagegen mehr Ehre, als Macht besaßen. Später entstand das Amt der fünf Ephoren, welche die Aufsicht über die Geronten (Alten) und die Könige führten und die meiste Macht besaßen. — Kein Spar-tiate durfte fein Gut veräußern; niemand durfte Geld von Gold oder Silber haben, nur eisernes Geld war zulässig. Wohl wurden dadurch viele Verbrechen verhütet, aber Handel und Verkehr wurden gelähmt. Kein Fremder durste sich lange in Sparta aufhalten; kein Spartaner durfte längere Zeit ins Ausland reifen, damit nicht fremde Sitte im Volke Eingang finde. Um Einfachheit und Mäßigkeit zu wecken und zu erhalten, waren öffentliche Mahlzeiten eingerichtet, an denen alle Männer, auch die Könige, Theil nehmen mußten. Die Kost war einfach und derb. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, bestehend aus Schweinefleisch, Essig und Blut. Einst trug ein König in Asien, der viel von dieser Suppe gehört hatte, Verlangen darnach. Er ließ einen spartanischen Koch sommert, welcher ihm diese «Luppe bereiten mußte. Aber sie wollte ihm nicht schmecken. Da sagte der Koch: „Ich habe mirs gedacht, denn diese Suppe schmeckt nnr dem, der vorher tüchtig gearbeitet und im Eurotas gebadet hat." c. Erziehung der Kinder. Die Kinder gehörten von ihrer Geburt an dem Staate, auf dessen Kosten sie vom siebenten Jahre an erzogen wurden. Sobald ein Kind geboren war, wurde es dem Vater vor die Füße gelegt. Hob er es auf, so wurde es der Mutter zurückgebracht, die es selbst säugte. Ließ er das Kind 3*

3. Alte Geschichte - S. 90

1879 - Dillenburg : Seel
die Wagschale warf und erwiderte: „Vae victis“ (d. H. Wehe den Besiegten, so viel als: die Besiegten müssen sich alles gefallen lassen), als Camillns, aus der Verbannung zurückgekehrt, mit einem Heere erschien, den Galliern eine Niederlage beibrachte und sie dadurch zum schleunigen Rückzüge Zwang. — Aber Rom war verödet, und dem Volke fehlten die Mittel, sich wieder anzubauen. Daher beschloß man, sich in Vejt anzusiedeln. Doch dem Camillns gelang es, das Volk von seinem Vorhaben abzubringen und dazu zu veranlassen, daß die Stadt wieder ausgebaut wurde. In Folge dessen wurde er als der zweite Gründer Roms gepriesen. Als der oben genannte Manlins den Antrag stellte, Staatsländereien zu verlausen und aus dem Erlöse die Schulden der Plebejer zu bezahlen, zog er sich dadurch Anklage und Verurteilung zu, worauf er einen Versuch machte, die Staatsverfassung zu stürzen. Nun verlor er auch das Zutrauen des Volkes und seiner Tribunen, und obgleich er vom Gerichtsplatze aus auf das von ihm gerettete Capitol hinwies, so wurde er doch zum Tode verurtheilt und vom tarpejischen Felsen hinabgestürzt. c. Licinius Stolo und Lucius Sextius. Einen gewissen Abschluß erlangten die Streitigkeiten zwischen den Patriziern und 366 Plebejern im Jahre 366 v. Chr. durch die in Folge der staub-v.chr.haften Bemühungen der beiden Tribunen Licinius Stolo und Lu eins Sextius zur Annahme gebrachten Gesetze. Diese waren den Plebejern äußerst günstig und bestimmten, 1. daß jeder römische Bürger (also auch die Plebejer) Antheil an den Staatsländereien haben solle; 2. daß die Grundbesitzer neben den Sclaven mich freie Lohnarbeiter halten mußten und 3. daß von den alljährlich zu wählenden Consuln immer einer ein Plebejer sein müsse. Wohl widerstanden die Patrizier noch lange der vollen Ausführung dieser Gesetze; doch errangen von jetzt ab die Plebejer ein hohes Staatsamt nach dem andern (sogar die Dictatnr). Diese Gleichheit der römischen Stände war die Grundlage für die später erworbene Größe und Macht Roms. — Da jetzt ein größerer Theil des Volkes sich mit Ackerbau beschäftigte, auch die Schuldhaft und Schuldknechtschaft von einem richterlichen Ausspruche abhängig - war, so verschwanden auch die Klagen der Stände gegen einander nach und nach. Noch mehr Einigkeit zwischen den Patriziern und Plebejern wurde durch eine furchtbar wüthende Pest und ein großes Erdbeben (Opfertod des Marcus Curtius), durch neue Einfälle der Gallier (Siege im Zweikampfe durch Titus Manlius,

4. Alte Geschichte - S. 116

1879 - Dillenburg : Seel
— 116 — 71 Süditalien gedrängt, kam es im Jahre 71 v. Chr. zur Schlacht v.chr. am Silaris, in welcher das Fechter- und Sclavenheer fast gänzlich aufgerieben wurde. Nur 5000 Sclaven entkamen nach Oberitalien, wo ihnen Po mp ejus ein gleiches Schicksal bereitete. In die Zeit des Sclavenkrieges fällt auch der Krieg gegen die Seeräuber. Schou seit Beginn des ersten Bürgerkrieges war das ganze Mittelmeer von Seeräubern bedeckt. Rom hatte seit dem dritten pnnischen Kriege sein Seewesen vernachlässigt, was die Entstehung der Piraterie veranlaßte. Kein Schiff war vor den Seeräubern sicher; die auf den geraubten Schiffen befindlichen Personen wurden nur gegen hohes Lösegeld herausgegeben. Die Seeräuber drangen mit ihren Schiffen in die Mündungen der Flüsse, plünderten Städte und Dörfer, zündeten die Ernten an, raubten Menschen und Vieh und setzten so fast alle Küstenländer des Mittelmeeres in Schrecken und Angst, so daß man an vielen Orten die Bebauung der Felder ganz unterließ. In der ersten Zeit dieses Unwesens war hauptsächlich der östliche Theil des Meeres von ihuen heimgesucht; später wandten sie sich auch nach Westen. Schon mehrere Flotten waren gegen sie ausgesendet worden, ohne daß dem Uebel gründlich abgeholfen worden wäre. Erst als bei Ostia angesichts derstadtrom einerörnischeflottevondenseeräubernversenkt wurde, was in Rom Theuerung und Hungersnoth verursachte, entschloß man sich zu energischem Handeln. Der schon mehrfach erwähnte Pompejns erhielt den Oberbefehl über die Flotte; er verfügte über mehr als 120 000 Soldaten und über 6000 Talente und solche Vollmachten, wie sie bisher noch kein Feldherr besessen hatte. Er ließ nun zunächst den westlichen'theil des Meeres säubern; aus allen Buchten und Winkeln wurden sie vertrieben; dann verfolgte er sie persönlich in den östlichen Theil des Mittelmeeres, wo sie sich theils ergaben, theils nach verzweifelter Gegenwehr in ihren Bergfestungen erlagen. In drei Monaten hatte Pompejus die Seeräuber vernichtet und Rom die Herrschaft zur See wieder gegeben. c. Der zweite Bürgerkrieg. (49—44 v. Chr.)^ Noch ein dritter Krieg war nöthig gewesen, um den bittersten Feind Rom's, Mithridätes von Pontns, gänzlich unschädlich für Rom zu machen. In den Jahren 74—64 v. Chr. bekämpften zuerst Lucullus und nach ihm Pompejns diesen Erbfeind Rom's, und dem letzteren gelang es, den Krieg siegreich zu beenden. Pontns und Syrien wurden zu römischen Provinzen gemacht; Mithridätes gab

5. Alte Geschichte - S. 134

1879 - Dillenburg : Seel
— 134 — schlossen sich meist an reichere und mächtigere Herren an, waren ihre Dien st mannen oder ihr Gesinde und erhielten manchmal ein kleines Gut, Feod (von feudum) genannt, als Lehen. Unfrei waren diejenigen, welche kein eignes Recht besaßen und von der Gnabe und dem Schutze eines Vollsreien abhingen. Völlig unfrei waren die leibeigenen Knechte, zu welchen die Kriegsgefangenen gemacht wurden. Diese betrachtete man wie eine Sache zum Allod oder Feod gehörig, sie wurden aber milde behandelt. Eine Familie hieß Sippe, Sippschaft, auch Magenschaft und zerfiel in Schwertmagen, d. i. männliche Verwandte, und Spillmagen, d. i. weibliche Verwandte. Der Hausvater war der Herr der ganzen Familie, deren Glieder sämmtlich in seinem Banne waren; ans diesem traten sie, wenn sie sich verheirateten oder sich in den Dienst eines andern stellten. — Hundert Hufen bildeten eine Gemeinde, die Allode einer Gemeinde die Markuug. Die freie Verbindung einer Anzahl von Gemeinden nannte man Gau, an dessen Spitze der Gaugraf stand. So weit eine Völkerschaft reichte, so weit reichte der Gau; er zerfiel in Hundertschaften. Mehrere Gaue vereinigten sich manchmal zu einem Bunde. Bei manchen deutschen Stämmen ragten einzelne Herren durch ihre Macht und durch die große Zahl ihrer Dienstleute hervor; man nannte sie Edelinge (Adlige). Ihre hervorragende Stellung gründete sich aber nicht auf durch Erbschaft überkommenen großen Besitz, noch hatten sie besondere Vorrechte. Ans den Geschlechtern der Edelinge wurden die Fürsten des Volkes durch Stimmenmehrheit gewählt, die Tapfersten zu Heerführern oder Herzögen, die Erfahrensten zu Gaurichtern, die Gottesfürchtigsten zu Oberpriestern. Die Fürsten und Könige, welche übrigens keine solche Gewalt besaßen wie jetzt, wurden in der Volksversammlung gewählt und dann auf den Schilb gehoben und dem Volke gezeigt. Sie zeichneten sich weder durch ihre Kleidung, noch durch sonstige Abzeichen ans; sie empfingen keine Abgaben, wohl aber Geschenke und größeren Antheil an der Kriegsbeute. Manche Stämme wählten ihre Fürsten nur für die Dauer eines Krieges. — Einen eigentlichen Priesterstanb gab es bei den alten Deutschen nicht; jeder Hausvater war zugleich Hauspriester. Wichtige Angelegenheiten würden zuerst von den Fürsten ober Gemeinbevorstehern berathen, dann aber bei’ Volksversammlung zur nochmaligen Berathung und Beschlußfassung vorgelegt. Nur die Vollfreien hatten das Recht, zugleich aber auch die Pflicht,

6. Alte Geschichte - S. 3

1879 - Dillenburg : Seel
— 3 — Nieter, Baumeister. Die zweite Kaste war die Krieg er-Kaste. Die Krieger lebten von dem Ertrage der Ländereien, welche ihnen der Staat zur Bewirthschaftuug überließ. Aus dieser Kaste wurde der König gewählt: dennoch war sie der Priefterkaste untergeordnet. Die dritte Kaste war die der Ackerbauer oder Riuder-hirten. Zu der vierten Kaste, derjenigen der G ew erb treib enden, gehörten Handwerker, Künstler, Kaufleute. Jeder durfte nur ein Gewerbe treiben, welches jedesmal vom Vater aus den Sohn überging. Die technischen Fertigkeiten der Egypter waren schon im hohen Alterthum berühmt. In Folge des Verkehrs mit andern Völkern entstanden zwei andere Kasten, die der Nilschiffer, welche sehr zahlreich war, und die der Dolmetscher <1. Mos. 42, 23), welche aus Griechen bestand und als Handlanger und Makler im Verkehr mit Fremden diente. Die letzte Kaste war die der Schweinehirten. Diese wurden für unrein gehalten und durfteu keinen Tempel betreten. e. Religion der Egypter. Die Religion der Egypter war die heidnische: sie hatte eine astronomische und astrologische Grundlage. Der Cultus bestand in der Anbetung der in der Natur wirkenden großen Kräfte, welche entweder wohlthätig, Segen und Mris. Isis. Nutzen bringend, oder nachtheilig, Verderben und Schaden anrichtend, wirkten. Diese Naturkräfte dachten sie sich als Personen, mit Bewußtsein und Willen begabt. Sämmtliche Götter zerfielen in drei Kreise. Den ersten, höchsten Kreis bildeten 1*

7. Alte Geschichte - S. 70

1879 - Dillenburg : Seel
— 70 — Die meisten derselben waren eingewanderte Volksstämme, theils Griechen und Illyrier, von Nordost her, theils Kelten, von Nordwest her und theils Pelasger, schon vor den Griechen eingewandert. Die Pelasger wurdeu von den Römern Etrusker genannt. Auf den sabinischen Gebirgen wohnten Ureinwohner. Ein Theil derselben war zu dem keltischen Geschlecht herabgestiegen und hatte zwei Stämme desselben besiegt. Sieger und Besiegte vermischten sich und bildeten das Volk der Latiner, welches sich allmählich nach Süden bis zum Liris ausbreitete. Lange Zeit war dies Volk ein einiges, kräftiges und gesittetes Volk. Bald aber zeigten sich in Folge von Herrschsucht Spaltungen und Parteiungen, aus deren Kämpfen eine neue Volksmischung, das römische Volk erwuchs. Die Vereinigung der Etrusker, Sabiner und Latiner war möglich, weil bei allen dreien die Grnndzüge des religiösen und politischen Lebens dieselben waren. Das römische Volk zerfiel ursprünglich in Fr eie und Halb-freie. Nur die Edlen oder Adligen waren Vollsreie; in ihrem Besitze waren die Ländereien, sowie die Staatsgewalt. Sie hießen auch Patrizier. Die Halbsreieu hatten kein Land, sie standen zu den Patriziern in einem Dienstverhältnisse, indem sie zu gewissen Dienstleistungen verpflichtet waren und dafür den Schutz und Rath ihrer Patrone genossen. Als später Angehörige von besiegten Völkern in Rom einwanderten, entstand eine neue Volksklasse, die Plebejer. Diese waren zwar persönlich frei, aber sie hatten kein Stimmrecht. Außer diesen Klassen gab es noch Freigelassene und Sclaven. — An der Spitze des Staates stand der König. Seine Wahl mußte vom Volke bestätigt werden. Zn feiner Seite stand eine aus angesehenen und weisen Männern gebildete Rathsversammlung, der Senat; dieser hatte das Recht, seine Meinung zu äußern. Die Volksversammlung, zu welcher zu erscheinen alle Vollbürger berechtigt waren, wählte den König, gab Gesetze und beschloß über Krieg und Frieden. Ihrem Beschlusse mußten sich König und Senat fügen. Der Grundcharakter des römischen Volkes war in den ältesten Zeiten Einfachheit und Genügsamkeit. Vornehme Römer schämten sich nicht, ihr Feld selbst zu bebauen, und gar manche sind vom Pfluge zu den höchsten Staatsämtern berufen worden. Ein römischer Schriftsteller sagt, daß sich nie ein Volk durch Mäßigkeit und Sparsamkeit länger auszeichnete, als das römische Volk. Der Ackerbau wurde von den Priestern beaufsichtigt; die Ver-

8. Mittelalter - S. 100

1879 - Dillenburg : Seel
— 100 — als er aber, nachdem ein Theil fertig gedruckt war, den bedeutenden Gewinn des Geschäfts erkannte, verdrängte er unredlicher Weise den eigentlichen Erfinder Gutenberg aus dem Geschäft, indem er auf Rückzahlung des Darlehens drang und, als Gutenberg nicht zahlen konnte, sich durch das Gericht alle Lettern, sowie die Presse und das bereits Gedruckte als Eigenthum zusprechen ließ. So konnte er den Gewinn mit feinern Schwiegersöhne allein theilen. Gutenberg, schon fünfzig Jahre alt, wurde durch diesen Schlag fast gebrochen; doch raffte er sich nochmals auf und errichtete unter dem Beistände eines Verwandten, des Stadtsyndikus Humery, eine neue Druckerei zu Eltville. Alle Druckgeräthschaften mußte er sich selbst anfertigen, und so dauerte es säst 5 Jahre, ehe er zum Drucke eines Werkes schreiten konnte. Das erste von ihm gedruckte Buch war eine lateinische Grammatik. Während dessen hatten Fust und Schöffer das erste Unternehmen ausgebeutet und arbeiteten rastlos weiter; auch nahmen sie schon manche Verbesserungen vor. Mit großer Aengstlichkeit war bisher das Geheimnis des Drückens bewahrt worden; jeder, der als Arbeiter in die Druckerei eintrat, mußte sich verpflichten, die strengste Verschwiegenheit zu beobachten; ja man ließ die Gesellen sogar hinter verschlossenen Thüren arbeiten. Da gerieth im Jahre 1462 der Kurfürst von Mainz mit dem Grafen Adolf von Nassau in Streit; die Stadt wurde von Adolf überfallen und eingenommen. Während der Plünderung ging die Druckerei in Flammen auf; die Drucker-gesellen flüchteten und wanderten nach allen Richtungen, überall, wo es ihnen geeignet erschien, Druckereien errichtend. So entstanden solche gar bald in Köln, Nürnberg, Augsburg und in anderen Städten. Von dem neuen Kurfürsten wurde Gutenberg hoch geehrt; er gehörte zu den Rittern des kurfürstlichen Hofes und erhielt ein Jahrgeld. Aber nur kurze Zeit genoß er Ruhe nach den schweren Schlägen feines Lebens; schon im Jahre 1467 starb er und wurde in Mainz begraben. Mehrere Städte haben ihm Denkmäler errichtet, so Mainz, Frankfurt a/M. und Straßburg. Die Holländer schreiben die Erfindung einem ihrer Landsleute zu, einem Bürger aus Harlem, Namens 6oft er. Derselbe hat wohl viel zur Hebung der Holzschneidekunst beigetragen; aber es ist geschichtlich zweifellos erroteien, daß nicht er, sondern Gutenberg der eigentliche Erfinder derbuchdruceemmst ist. Die Folgen von der Entdeckung Gutenbergs mögen hier nur angedeutet werden. Durch die Buchdruckerkum wurden die Wissen-

9. Mittelalter - S. 46

1879 - Dillenburg : Seel
— 46 — falles Freunde, selbst seine bisherigen Feinde, Rudolf von Schwaben und Wels von Baiern, traten aus seine Seite. Das ganze Reichsheer wurde aufgeboten. An der Unstrut, zwischen Langensalza und Hohenburg, hatten sich die Sachsen gelagert. Dort griff sie Heinrich mit großer Heeresmacht an und schlug sie; 8000 Sachsen sollen in der Schlacht getödtet worden sein; aber auch Heinrichs Verluste waren bedeutend. Nun durchzog er, nachdem er das Reichsherr nochmals aufgeboten hatte, das ganze Sachsenland mit Feuer und Schwert. Die Heb erntacht Heinrichs fühlend, unterwarfen sich die Sachsen; viele Adlige wurden in (Sefangen)chast gehalten. Den Herzog Otto ließ Heinrich bald wieder frei, ja er bestellte ihn sogar zum Verweser über Sachsen. Die zerstörten Burgen baute Heinrich wieder auf. d. Streit mit Gregor Vii. Um diese Zeit saß aus dem päpstlichen Stuhle ein Mann, welcher sich vom einfachen Mönch bis zur höchsten kirchlichen Würde emporgeschwungen hatte, ein starker und gewaltiger Geist von unbeugsamem Willen und klarem Verstände: Gregor Vii. In ganz einfachen Verhältnissen geboren und erzogen, widmete er sich dem geistlichen Stande und trat in das Kloster Cluny.*) Hier lernte ihn Papst Leo Ix. kennen und nahm ihn mit nach Rom, wo Gregor es bald zum vertrauten Rathgeber des heiligen Vaters brachte und unter vier auseinanderfolgenden Päpsten sich in dieser Stellung zu behaupten wußte. Er gewann bald solchen Einfluß, daß er zwar nicht dem Namen nach, aber in Wirklichkeit die Kirche regierte. Das Ziel seines Strebens war, die Kirche von allem weltlichen Einfluß zu befreien und den Papst Über alle Fürsten der Erde zu stellen. Zn diesem Zwecke wußte er schon im Jahre 1059 ein neues Gesetz über die Papstwahl zur Geltung zu bringen, welches bestimmte, daß die Päpste nicht mehr von dem römischen Adel und Volke, sondern von der Versammlung der Kardinäle zu wählen und daun vom Kaiser zu bestätigen seien. Als er im Jahre 1073 selbst zum Papste gewählt wurde, ging er rücksichtslos auf sein Ziel vorwärts und gab zu diesem Behufe drei neue Gesetze: 1) Das Verbot der Simonie, d. h. des (Mausens geistlicher Aemter durch Geld. Diese Unsitte, welche ihren Namen aus Apost.-Gesch. 8, 18—20 erhalten hat, brachte gar oft Un- *) fpr. Klüni.

10. Mittelalter - S. 108

1879 - Dillenburg : Seel
— 108 — auch von den Fürsten vernachlässigt und von ihren Hösen verstoßen. Die Gelehrten dienten ihrer trockenen Gelehrsamkeit und dem Weiu, der höhere Bürgerstand fand seine höchste Befriedigung im Frohnen der Genußsucht und der Prachtliebe; der Bauernstand war physisch und geistig gedrückt: wo anders sollte da die Poesie noch eine Zuflucht finden, als bei dem echt deutschen, kernigen mittleren Bürgerstand? Ehrbare Meister desselben Handwerks oder auch verschiedener Gewerbe traten zusammen und bildeten gleichsam einen Verein mit dem ausgesprochenen Zwecke, den timt den andern Ständen vernachlässigten Künsten, der Poesie und dem Gesänge, eine Heimstätte zu bieten. Eine solche Vereinigung von Meistern nannte man eine Sing schule, und die Art ihres Gesanges hat den Namen „Meistergesang" erhalten. Wann diese Singschuleu entstanden sind, ist ungewiß; nur so viel weiß man mit Sicherheit, daß sie in der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts schon bestanden. Sie haben die Stürme des dreißigjährigen Krieges überdauert und sich sogar bis in unser Jahrhundert hinein erhalten. Die letzte Singschule bestand in Ulm, wo sich 1830 noch zwölf, 1839 noch vier Meister befanden. In letzterem Jahre schlossen die übrig gebliebenen Meister den Meistergesang feierlich und übergaben ihre Kleinodien, ihre Tabulatur 2c. dem iilrner Liederkranz. Meistens waren es süddeutsche Städte, wo sich Singschuleu befanden, z. B. Augsburg, Nürnberg, Ulm, Straßburg u. a. b. Einrichtung der Singschulen. An der Spitze einer jeden Singschule stand ein Vorstand, bestehend aus dem Kron-meister, dem Merkmeister, dem Schlüsselmeister (Verwalter) und dem Büchsenmeister (Kassirer). Neben dem Merkmeister standen die Merker, d. h. die Kritiker, die Richter, welche auf den Gesang genau zu merken hatten, die Fehler aufzeichneten und nach Beendigung desselben das Urtheil sprachen. Die Mitglieder der Singschule waren 1) die M eist er, d. H. diejenigen, welche neue Gedichte und neue Töne (d. H. neue Singweisen) erfinden konnten und diese in künstlicher Weise vortrugen; 2) die Singer und Dichter, d. i. diejenigen, welche fremde, berühmte Töne in Dichtung oder Gesang nachahmten, und 3) die Schulfreunde und Schüler, welche die Gedichte und Töne der Meister zu ihrer eignen Uebung hören ließen. — Wenn die Glieder einer Singschule an den Wochentagen abends ihr Handwerkszeug bei Seite gelegt hatten, so begaben sie sich in ihr Kämmerlein, nm neue Weisen zu er-
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